Mittwoch, 19. April 2006

A 39-Raumordnungsbehörde korrigiert sich


Die Rechtsanwälte des Schutz- und Klagefonds gegen die A 39 haben die Regierungsvertretung Lüneburg veranlasst, die unzutreffenden Äußerungen ihres Vertreters Klaus Neumann bei der Vorstellung der Vorzugsvariante in Uelzen zu korrigieren. Neumann hatte mehrfach behauptet, die Gemeinden seien befugt, die Einwendungen der Bürger gegen die A 39 zu „filtern“ und nur teilweise an die Regierungsvertretung weiterzuleiten. In einem Schreiben greift der nunmehr zuständige Beamte Dr. Manthey die Anregung der A 39- Gegner auf, die Gemeinden nochmals auf die zutreffende Rechtslage hinzuweisen, wonach diese alle Einwendungen unverzüglich und vollständig weiterzugeben sind.

„Herr Neumann hatte sich sogar zu der abstrusen Äußerung verstiegen, man werde `zu umfangreiche` Einwendungen überhaupt nicht lesen“, so Annette Niemann als Sprecherin des Klagefonds. Auch Neumanns Behauptung, beim Raumordnungsverfahren könne generell keine „Null-Variante“ (keine A 39) oder eine „Null-Plus-Variante“ (keine A 39, Ertüchtigung der Bundesstraßen) herauskommen, sei absolut falsch und widerspreche einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Weil gerade auch Nutzen und Kosten einer Fernstrasse im Raumordnungsverfahren abzuwägen seien, seien auch die Ankündigungen einiger Gemeinden unsachgemäß, auf deren Informationsveranstaltungen dürften die Bürger nicht über „Pro und Kontra“ der A 39 diskutieren. Frau Niemann drückte Ihre Hoffnung aus, dass sich die Regierungsvertretung und manche Kommunalpolitiker im weiteren Verlauf des Raumordnungsverfahrens sach- und rechtskundiger verhalten werden.

Verantwortlich und Ansprechpartner als
Pressesprecher des Dachverbands der Bürgerinitiativen gegen die A 39:
Eckehard Niemann
Varendorfer Str. 24
29553 Bienenbüttel