Montag, 2. August 2010

Wege, Straßen und Gewässer im Fokus

Vermessungsarbeiten entlang der geplanten A-39-Trasse im Kreis Uelzen haben begonnen. Die Baugrund-Untersuchungen entlang der geplanten Trasse der Autobahn 39 sind inzwischen abgeschlossen.

Jetzt gehen im Kreis Uelzen die Vorarbeiten der Niedersächsisehe Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit umfangreichen Lage-Vermessungen weiter. Auch der niedersächische Abschnitt der künftigen B 190n wird untersucht werden.
Das Ziel sei, eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, erläutert Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereiches Lüneburg der Landesbehörde. „Diese Vorarbeiten benötigen wir, um darauf eine Planung aufzubauen“, sagt er. Die Arbeiten erstrecken sich auf dem Gebiet der Stadt Uelzen sowie der Gemeinden Altenmedingen, Römstedt, Bad Bevensen, Weste, Rosche, Oetzen, Rätzlingen, Wrestedt und Wieren. Bis zum 26. November sollen sie abgeschlossen sein. Geplant sind Vermessungen, unter anderem in Bereichen kreuzender Straßen, Wege und Gewässer, sowie ein Feldvergleich.
Die Landesbehörde hat Ingenieurbüros damit beauftragt. Deren Mitarbeiter müssen vorhandene Wege und Straßen begehen, Grundstücke betreten, Vermessungsgeräte aufstellen und Vermessungspunkte setzen. Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem angrenzenden Straßennetz sei nicht zu erwarten, betont Möller. Außerhalb der Verkehrsflächen seien die Vorarbeiten „mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden“.
Die Grundstückseigentümer seien gesetzlich verpflichtet, die Vermessungsarbeiten zu dulden, weil diese im Interesse der Allgemeinheit lägen, erklärt Möller. Sollten durch die Vorarbeiten den Eigentümern Flurschäden oder Vermögensnachteile entstehen, würden die Betroffenen finanziell entschädigt. Ganz wichtig ist laut Möller, dass durch diese Arbeiten nicht über die Ausführung der geplanten A 39 entschieden werde. Allerdings sei dieses Bauvorhaben im vordringlichen Bedarf des Fernstraßenausbaugesetzes enthalten. Mit der Duldung der Vermessungen werde auch nicht auf die Wahrnehmung der persönlichen Interessen in einem späteren Planfeststellungsverfahren verzichtet. Quelle: Allgemeine Zeitung