Mittwoch, 17. August 2011

Verhindert Schutzbereich A 39?

Zwischen Wendisch Evern und Deutsch Evern befindet sich eine militärische Schießanlage. Deshalb wird zum Schutz der Anwohner rund um die Anlage zusätzlich ein Schutzbereich ausgewiesen. Und genau der wird von der A 39-Trasse gekreuzt...
Der Text in den Amtlichen Bekanntmachungen irritierte LZ-Leser Helmut Riesche doch sehr: "Jetzt, wo die EU-Grenzen bis an Russland heranreichen, dachte ich, dass wir in Lüneburg nichts mehr zu befürchten hätten", sagt der 81-Jährige. Stattdessen aber musste Riesche nun lesen, "dass die Verteidigungsanlage Lüneburg in Wendisch Evern weiterbesteht und der Schutzbereich zum Schutz und zur Erhaltung der Wirksamkeit der Anlage weiterhin erforderlich ist." Die LZ hat bei der Wehrbereichsverwaltung (WBV) in Hannover nachgefragt, was sich hinter dieser amtlichen Bekanntmachung verbirgt. "Zwischen Wendisch Evern und Deutsch Evern befindet sich der Standortübungsplatz mit der Sammelstandortschießanlage", erläutert WBV-Pressesprecherin Nicole Burbach-Wilm. Und auf letzterer üben die Soldaten auch mit Handfeuerwaffen den scharfen Schuss. "Deshalb wird zum Schutz der Anwohner rund um die Anlage zusätzlich ein Schutzbereich ausgewiesen, um zu verhindern, dass Menschen durch den militärischen Übungsbetrieb zu Schaden kommen", erläutert die WBV-Pressesprecherin.
Geregelt wird dieser Verwaltungsakt durch das "Schutzbereichsgesetz" aus dem Jahr 1956. "In Lüneburg wurde es 1981 das erste Mal angewandt, seitdem wird es alle fünf Jahre fortgeschrieben", erläutert Burbach-Wilm.
Als eine der betroffenen Kommunen hat sich auch der Verwaltungsausschuss der Samtgemeinde Ostheide mit der Anordung befasst. Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer sagt: "Der Schutzbereich tangiert bei uns keine Baugebiete, sondern nur einige Waldstücke." Allerdings, räumt Meyer schmunzelnd ein, "befindet sich die geplante Trasse für die A 39 im Gebiet des Schutzbereiches." Unter Ziffer II der Schutzbereichsverordnung heißt es aber: "Die Genehmigung der Wehrbereichsverwaltung Nord ist einzuholen, wenn im Schutzbereich bauliche Anlagen (...) über oder unter der Erdoberfläche errichtet werden." Mit anderen Worten: Die Beamten des Verkehrsministeriums werden sich wohl auch mit ihren Kollegen vom Verteidigungsministerium zusammen setzen müssen, wenn sie die A 39 realisieren wollen. WBV-Pressesprecherin Burbach-Wilm bringt es auf den Punkt: "Ob die A 39 dort gebaut werden darf, muss geprüft werden." Quelle: Landeszeitung