Dienstag, 4. Oktober 2011

Hilferuf des Ortolan

Durch den eventuellen Bau der A 39 würden in verschiedenen Planungsabschnitten Populationen des geschützten Ortolans verinselt und damit existenziell bedroht. Darauf macht die Regionalgruppe Ostheide des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) in einem Brief an das Bundesverkehrsministerium aufmerksam.


Derzeit sei aus Sicht des LBU nicht absehbar, wie dieser gravierende Eingriff naturschutzrechtlich kompensiert werden könnte. Wegen dieser Fragestellung seien bereits jetzt vorgezogene Kompensationsmaßnahmen notwendig, um Kriterien und Ergebnisse für die Abschätzung von deren späterer Wirksamkeit zu gewinnen, also für den Nachweis der Kompensierbarkeit oder Nichtkompensierbarkeit des Eingriffs.
In diesem Zusammenhang sind den Landwirten im Planungsraum der Autobahn Verträge zu einer entsprechenden Bewirtschaftung angeboten wurden. Dieses Vertragsnaturschutz-Programm, das von Bundesverkehrsministerium finanziert werden soll, lehnt sich an vorhandene ähnliche Maßnahmen des niedersächsischen PROFIL-Förderungsprogramms an. Aus dieser „Anlehnung“ wurde von Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Straßenbaubehörde bisher geschlussfolgert, dass diese Fördermaßnahme durch die Notifizierung der PROFIL-Maßnahmen schon mit notifiziert worden sei.

Demgegenüber ist der LBU der Auffassung, dass die Fördermaßnahmen des Verkehrsministeriums nicht nur redaktionell sondern substantiell von den PROFIL-Maßnahmen abweichen. Dies sei beispielsweise der Fall hinsichtlich des Aussaatzeitpunkts, der Befahrbarkeit, der Verpflichtung zur jährlichen Neuansaat, der Förderhöhen und der laufenden Kontrolle durch Behörden-Beauftragte auf den Äckern. Da auch die De-Minimis-Regelung nicht greife, sei eindeutig eine Notifizierung erforderlich. Ansonsten müssten abgeschlossene Verträge gegebenenfalls nachträglich für nichtig erklärt werden. Eine solche Rechtsunsicherheit sei für die betroffenen Landwirte inakzeptabel, sie sei aber auch nicht im Interesse der A-39-Planer.
Nach Meinung des LBU sei mit diesen Maßnahmen eine Stabilisierung der verinselten Ortolan-Populationen nicht zu erreichen, zumal man dafür etwa 200 Hektar an Maßnahmeflächen unter Vertragsnaturschutz stellen müsste. Auch angesichts der geringen Akzeptanz der angesprochenen Landwirte sei dieses Ziel unerreichbar.

Da der Eingriff in Bezug auf den Ortolan aller Voraussicht nicht kompensierbar sei, scheine auch aus diesem Grund eine A 39 nicht realisierbar. Die beste Fördermaßnahme auch für den Ortolan sei daher der Nichtbau der A 39, so der LBU. Quelle: Pressemitteilung LBU Ostheide