Dienstag, 4. Dezember 2012

Etappensieg für BI

Eineinhalb Jahre lang haben die Mitglieder der Bürgerinitiative "Hohnstorf 2011" gegen eine Tank- und Rastanlage nahe Gut Solchstorf in der Gemeinde Bienenbüttel gekämpft - mit Erfolg. Die Lüneburger Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat das Rastanlagen-Konzept für die geplante Autobahn 39 Lüneburg-Wolfsburg überarbeitet, den Rasthof nun östlich von Uelzen zwischen Riestedt und Rätzlingen angesiedelt.
Das bestätigte gestern die stellvertretende Behördenleiterin, Annette Padberg.

Anstelle der Tank- und Rastanlage für 245 Lkw und rund 100 Pkw soll bei Hohnstorf nun ein Parkplatz mit WC entstehen. "Vorgesehen sind je Fahrtrichtung 50 Lkw- und 20 Pkw-Plätze", sagte Padberg. Eine vergleichbare Anlage ist im Landkreis Lüneburg östlich und westlich der geplanten A-39-Trasse bei Barendorf vorgesehen. Auch dort machen die Bürger seit Monaten mobil gegen die Pläne der Landesbehörde - bislang jedoch ohne Erfolg.

Für die Hohnstorfer BI sind die geänderten Pläne der Straßenbauer unterdessen nur ein Etappensieg. "Wir begrüßen die Entscheidung, werden aber auf jeden Fall weitermachen", kündigte BI-Sprecher Matthias Sost an. Denn die Liste mit Kritikpunkten an dem geplanten Autobahnbau sei stetig länger geworden. Unter anderem sehen Sost und seine Mitstreiter eine Gefahr für den Elbe-Seitenkanal (ESK). "Landwirte dürfen in einem Abstand von drei Kilometern keinen Tiefbrunnen für die Feldberegung bohren, da eine Absenkung des Grundwassers das Kanalbett beschädigen könnte", nennt Sost ein Beispiel. Doch was in dem einen Fall verboten ist, solle nun in dem anderen legitim sein. "Die geplante A-39-Trasse verläuft in nur 80-Meter-Abstand zum ESK. Für erforderliche Ständerbauten soll das Grundwasser jedoch abgesenkt werden dürfen." Unklar sei auch, wie der 80-Meter-Streifen zwischen Kanal und A 39 genutzt wird. "Für Landwirte nicht zu bewirtschaften und für das Wild ein Todesstreifen", urteilt Sost.
Bei der Überarbeitung des Rastanlagen-Konzeptes haben die Planer auch den Standort für den zweiten Rasthof auf der 105 Kilometer langen Strecke zwischen Lüneburg und Wolfsburg neu festgelegt. Sollte die Anlage ursprünglich bei Wollerstorf nahe Wittingen nordwestlich von Wittingen entstehen, ist der Bau nun fast 30 Kilometer südlich bei Jembke vor den Toren Wolfsburgs vorgesehen. Der Abstand zwischen beiden Rasthöfen beträgt 62 Kilometer und erfüllt damit die rechtlichen Vorgaben. Zwischen bewirtschafteten Anlagen sind Abstände von 50 bis 60 Kilometer die Regel, in Ausnahmefällen auch 80 Kilometer möglich. Auch bei Wollerstorf wird nun nur noch ein Parkplatz mit Toiletten geplant. Quelle: Landeszeitung