Freitag, 30. August 2013

BUND macht von neuem Recht Gebrauch

Bis Ende September können die Bundesländer Fernstraßenprojekte, also Autobahnen und Bundesstraßen, für den nächsten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015-2030 beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) anmelden. Erstmals können auch Gebietskörperschaften und Verbände eigene Projekte oder Alternativen zu Straßenvorhaben anmelden.

Diese Projekte oder Alternativen werden an die zuständigen Landesbehörden übermittelt, die dann bis zum 30. September die offiziellen Anmeldeunterlagen erstellen. Auf Bundesebene werden die Anmeldungen dann auf ihre Wirtschaftlichkeit, Umweltwirkungen und ihre städtebaulichen Effekte – beispielsweise Entlastung der Ortsdurchfahrten oder Lärmminderung – hin bewertet. Wegen rasch steigender Erhaltungskosten werden viele Projekte wohl nicht realisierbar sein. Letztlich entscheidet der Bundestag – vermutlich 2015 – darüber, ob und wie ein Projekt gebaut wird.
Der BUND will durch seine bereits angekündigte Beteiligung für Transparenz und die Prüfung von Alternativen sorgen. Denn gemäß der EU-Richtlinie für die Strategische Umweltprüfung (SUP) müssen künftig bei Fernstraßenplanungen „die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen … und vernünftige Alternativen, die die Ziele … des Plans oder Programms berücksichtigen, ermittelt, beschrieben und bewertet werden.“ Der BMVBS verlangt von den Auftragsverwaltungen der Länder zu dokumentieren, welche Alternativen sie bei dem jeweiligen Projekt geprüft und warum sie sich für die Vorzugsvariante entschieden haben. Auch von Dritten angemeldeten Projekte oder Alternativen sind „immer seitens der Auftragsverwaltungen zu prüfen und ggf. für die Anmeldung aufzubereiten“ (Schreiben BMVBS an die Länder v. 16.07.2012). Der BMVBS verpflichtet die Länder, „bei der Anmeldung von Straßenprojekten darzulegen, inwieweit eine intensive Auseinandersetzung mit ‚alternativen Lösungsmöglichkeiten‘ erfolgt ist. Insbesondere bei Umweltkonflikten ist darzustellen, ob Alternativplanungen, vor allem der Ausbau des vorhandenen Straßennetzes, erwogen worden sind, und warum eine solche Lösung nicht angemeldet wird. Soweit es im Einzelfall sinnvoll ist, soll auch auf Verkehrsträgeralternativen eingegangen werden“, heißt es in der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015.
Nach der Anmeldung werden die Projekte optimiert: „Alle Optimierungspotenziale – sowohl aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten als auch in Bezug auf die Umweltverträglichkeit – werden in enger Abstimmung zwischen dem BVMBS und den Anmeldern diskutiert.“, führt die Grundkonzeption für den Bunderverkehrswegeplan weiter aus. Der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen wurde deutlich erhöht. Die Länder müssen Gesamtkosten und Kosten für einzelne Bauwerke genauer ermitteln, digitale Lagepläne erstellen und die Projektwirkungen der in Betracht gezogenen Varianten beschreiben. Mit eigenen Anmeldungen möchte der BUND diese Prüfverfahren beeinflussen. Quelle: BUND