Freitag, 2. Dezember 2016

Bürgerinitiativen in Berlin

Zukunft nicht wegbaggern! Eine Protestaktion der BUNDjugend, des BUND und Bürgerinitiativen in Berlin


Berlin, Reichstag, 2.12.2016. Der Bundestag beschließt die Ausbaugesetze auf Basis des Bundesverkehrswegeplans des BMVI. Die BUNDjugend, und viele Bürgerinitiativen, darunter auch der Dachverband Keine! A39, fordern die Abgeordneten auf den Plan abzulehnen. Alternativen sollen geprüft werden, bevor die Natur zugebaggert wird!

Während der Aktion haben sich einige Bundestagsabgeordnete die Zeit genommen mit den Teilnehmern zu sprechen. So sprachen unter anderem Dr. Toni Hofreiter, Claudia Roth, Dr. Valerie Wilms sowie Matthias Gastel (Bündnis 90/Grüne) und Sabine Leidig (die Linke) mit Carolin Lotter (BUNDjugend) und Dr. Werner Reh (BUND).

Hier die Pressemitteilung der BUNDjugend zur Aktion:

Protestaktion zum Bundesverkehrswegeplan 2030: "Zukunft nicht wegbaggern - Alternativen statt Asphalt!"
 
Berlin: Aktivisten der Jugendorganisation des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUNDjugend) haben gemeinsam mit Bürgerinitiativen vor dem Bundestag gegen den heute zur Abstimmung stehenden Bundesverkehrswegeplan demonstriert. Ein als Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verkleideter Aktivist saß auf einem Spielzeugbagger und werkelte an einer Straßenbaustelle herum. Mit einem Transparent "Zukunft nicht wegbaggern. Alternativen statt Asphalt!" forderten die Demonstranten die Abgeordneten auf, den Bundesverkehrswegeplan 2030 abzulehnen. Der Protest richtete sich vor allem gegen die große Zahl naturzerstörender Straßenbauprojekte.

Carolin Lotter vom BUNDjugend-Bundesvorstand: "Wir spielen nicht mehr mit Autos. Deshalb haben in den zurückliegenden Wochen sehr viele Jugendliche ihre alten Spielzeugautos per Post an Herrn Dobrindt geschickt. Wenn er Autos so sehr mag, dann soll er halt mit unseren spielen. Die waren wenigstens in keinen Dieselskandal verwickelt und brauchen keine neuen Straßen."

Lotter kritisierte, dass die Politik mit dem Bundesverkehrswegeplan 2030 weiter vor allem auf das Auto setze und neue Straßen für noch mehr Autos plane. Damit Deutschland seine Klimaziele erreichen könne, müsse jedoch auch der Verkehrsbereich seine CO2-Emissionen drastisch verringern.

"Der Bundesverkehrswegeplan ist ein überdimensioniertes Straßenbauprogramm, das die Verkehrsprobleme nicht lösen wird. Er führt zu steigenden Treibhausgas- und Schadstoffemissionen und erhöht den Flächen- und Landschaftsverbrauch massiv. Minister Dobrindt plant wie in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als es noch keine Umweltgesetze gab", kritisierte der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh.

"Sämtliche umweltschonenden und kostengünstigen Alternativvorschläge zu überdimensionierten Straßenprojekten wurden ignoriert. Was es gab war eine vorgetäuschte Bürgerbeteiligung, im Zuge derer fast 40000 Stellungnahmen eingingen, die Absender aber außer einer Eingangsbestätigung keinerlei Antwort erhielten", sagte Reh.

Der BUND und die Bürgerinitiativen fordern, dass der Bundestag die vorgelegten Alternativvorschläge zu den umstrittenen großen Straßenprojekten in Dialogverfahren prüft.

Informationen zur BUNDjugend-Kampagne "Spielzeug Auto?" finden Sie im Internet unter: www.bundjugend.de/spielzeug-auto

Fotos der Protestaktion unter: https://www.flickr.com/photos/_bundjugend/albums (online verfügbar ab 2. Dezember, 12:00 Uhr)

Pressekontakt: Franziska Krug, BUNDjugend-Presse, Tel. 030-27586-585, E-Mail: franziska.krug@bundjugend.de, Werner Reh, BUND-Verkehrsexperte, Tel. 030-27586-435, Mobil. 0173-6071601, E-Mail: werner.reh@bund.net bzw. Annika Natus, BUND-Pressereferentin, Tel. 030-27586-464/-425, E-Mail: presse@bund.net, www.bund.net

Dienstag, 29. November 2016

Mit A 39-Bau wird die B 4 zur Landesstraße

Nun ist es also amtlich: Sollte die geplante A 39 gebaut werden, wird die B 4 zwischen Lüneburg und Gifhorn – mit Ausnahme der Uelzener Umfahrung – zur Landesstraße zurückgestuft werden. Auf diesen Sachverhalt hat der Dachverband der Bürgerinitiativen gegen den Bau der A 39 seit Jahren immer wieder hingewiesen. Er hätte für die gesamte Region gravierende Folgen:
  1. Betrieb, Unterhaltung und Erhalt einer ehemaligen Bundesstraße kosten nach Angaben der Verkehrsministerkonferenz "im Durchschnitt 60.000 Euro pro Kilometer und Jahr" (Stand 2009!) –  das macht allein für die in Frage kommenden rund 80 km zwischen Lüneburg und Gifhorn/Nord 4,8 Millionen Euro im Jahr, für die dann das Land aufkommen müsste. Einen Teil dieser Kosten würde das Land sich von den Landkreisen zurückholen und zu diesem Zweck bestimmte Abschnitte bestehender Landesstraßen zu Kreisstraßen zurückstufen. Dafür gibt es bereits konkrete Pläne. Das wiederum hätte für die Landkreise, also auch für den Kreis Uelzen, erhebliche Kosten zur Folge.
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  3. Landesstraßen können, anders als Autobahnen und Bundesstraßen, nicht bemautet werden. Damit entfällt die Möglichkeit, den Schwerlastverkehr über die Maut von der Bundestraße herunter- und auf die Autobahn zu bekommen. Für Mautflüchtlinge wäre eine entwidmete B 4 geradezu eine Einladung, und der LKW-Verkehr auf dieser Strecke würde neue Spitzenwerte erreichen.
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  5. Lärmschutzmaßnahmen jedoch, wie sie im Zuge eines B4-Ausbaus (anstelle des Autobahnbaus) dem Bund gesetzlich vorgeschrieben wären, entfallen entlang der dann ehemaligen Bundesstraße ersatzlos. Auch Ortsumfahrungen wären künftig ausgeschlossen. Das Land würde die Kosten für derartige Maßnahmen im Verlauf einer Landesstraße nicht tragen (können).
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  7. Die geplante A 39 würde, sagt der Leiter der Straßenbaubehörde, „den Großteil des überregionalen Verkehrsaufkommens, das zurzeit noch die B 4 nutzt, aufnehmen“. Klingt gut, heißt aber nichts. Denn den amtlichen Angaben zufolge sind lediglich zwölf Prozent des gegenwärtigen Verkehrs auf der B 4 „überregionaler Verkehr“.  Wenigstens 90 Prozent des gegenwärtig über die B 4 rollenden Verkehrs verblieben dort; er hätte schon nach wenigen Jahren wieder den Stand des heutigen Verkehrsaufkommens erreicht.
      
  8. Was sagen eigentlich jene Unternehmen zur B4-Abwertung, die wegen der günstigen Lage an einer gut ausgebauten Bundesstraße dort vor gar nicht langer Zeit Grundstücke erworben und Betriebe aufgebaut haben? Sollte die A 39 gebaut werden, würden sie einige Jahre danach an einer von den Maut meidenden LKWs zu Schanden gefahrenen Landesstraße sitzen und die vom Land nicht mehr zu stopfenden Schlaglöcher zählen.


Wolfgang Schneider, Bienenbüttel
Sprecher des Dachverbands Keine! A 39

Dienstag, 6. September 2016

Dachverband reicht EU-Beschwerde ein

EU-Beschwerde des Dachverbandes "Keine! A39" in Brüssel eingereicht

Ebenso wie der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) hat auch der Dachverband "Keine! A39" eine EU-Beschwerde in Brüssel eingereicht. Bemängelt werden die fehlende Alternativenprüfung sowie die unzulängliche Bürgerbeteiligung bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Die Beschwerde befindet sich derzeit bei den EU-Behörden in der Bearbeitung.

Zum Download der Beschwerde bitte den Link anklicken:

Dienstag, 9. August 2016

Vorstellung des Gutachtens der Grünen

Im Auftrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Niedersachsen hat die Marburger Fachagentur für Verkehrsplanung RegioConsult ein Gutachten zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (BVWP) am Beispiel der Planungen zur A20 und zur A39 erstellt. Das Gutachten weckt zahlreiche Zweifel an den Korrektheit der Berechnungsmethoden des vorliegenden, noch nicht beschlossenen, BVWP.

Zusammen mit dem Gutachter Wulf Hahn stellt die Verkehrspolitische Sprecherin und MdL Susanne Menge am kommenden Donnerstag das Gutachten vor. Es werden auch andere Landespolitiker/-innen der Grünen vor Ort sein:

Donnerstag, 11. August, 18 Uhr
Restaurant "Lässig"
Hundertwasser-Bahnhof
Uelzen

Ein weiterer Termin zum gleichen Thema findet am kommenden Montag in Lüneburg statt. Dort sprechen die grünen Politiker/-innen Miriam Staudte und Heiner Scholing mit Dachverbandssprecherin Annette Niemann:

Montag, 15. August, 19 Uhr
Restaurant "Freiraum"
Salzstraße 1
Lüneburg

Quelle: Dachverband KEINE A39

Montag, 18. Juli 2016

Autobahnen schöngerechnet

Gegenwind für die umstrittenen Autobahnen A20 und A39 in Niedersachsen: Die Baukosten wurden nach einem neuen Gutachten künstlich runter gerechnet, die Verkehrsprognosen dagegen hoch geschraubt.

Bei realistischen Werten hätten es weder die Küstenautobahn noch die Verbindung Lüneburg-Wolfsburg als vordringlich in den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) schaffen dürfen, sagte der Diplom-Geograf Wulf Hahn von der Fachagentur Regio-Consult im Gespräch mit dem WESER-KURIER.
Die grüne Landtagsfraktion hatte die Expertise in Auftrag gegeben. Sie will jetzt Druck auf die SPD machen, damit diese die beiden Projekte bei der endgültigen Verabschiedung des BVWP durch die schwarz-rote Bundesregierung noch stoppt. „Die Sozialdemokraten in Berlin können einem solchen klima- und umweltfeindlichen Konstrukt nicht zustimmen„, forderte die verkehrspolitische Sprecherin Susanne Menge. Damit aber droht ein Konflikt mit dem niedersächsischen Koalitionspartner. Die Landes-SPD, allen voran Wirtschaftsminister Olaf Lies, ist ein großer Befürworter beider Trassen.
Die A20 soll über 161 Kilometer von der A29 bei Westerstede südlich an Bremerhaven vorbei bis Drochtersen führen, dort die Elbe mit einem Tunnel unterqueren und bis zur A23 bei Hohenfelde weitergehen. Knapp 2,8 Milliarden Euro veranschlagt das Bundesverkehrsministerium für den Bau. Die A 39 soll auf 106,3 Kilometer die Autobahnlücke zwischen Lüneburg-Nord und Weyhausen bei Wolfsburg schließen. Die Kosten dafür beziffert Berlin mit 842 Millionen Euro. Beide Projekte sind im BVWP-Entwurf als vordringlich kategorisiert.
Gutachter fordert Korrektur
„Die Nutzen-Kosten-Verhältnisse sind für beide Autobahnen überhöht und müssen auf Basis aktueller und belastbarer Kostenschätzungen korrigiert werden„, fordert dagegen der Gutachter, der bereits für diverse Städte und Landkreise tätig war. Die 96-seitige Expertise kritisiert, dass die Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums bei den Baukosten auf Zahlen von 2012 beruhten.
2014 seien als Kosten für die A 20 bereits mit 3,27 Milliarden Euro, für die A 39 mit rund einer Milliarde Euro veranschlagt worden. Zudem habe man Planungskosten und Ersatzinvestitionen, also Reparaturen, nicht berücksichtigt und den möglichen Reisezeit-Gewinn viel zu hoch bewertet. So seien dort selbst Sekundenersparnisse eingeflossen. „Effekte unter einer Minute nimmt aber eigentlich niemand wahr„, so Hahn.
Nach seiner Alternativrechnung sinkt das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bei der Küstenautobahn von den 1,94 des Verkehrsministeriums auf magere 1,23. Dabei seien Geldwerte für Umwelteingriffe und Flächenentzug für die Landwirtschaft noch gar nicht eingeflossen. Bei der Verbindung Lüneburg-Wolfsburg sieht es noch schlimmer aus: Das NKV stürzt dort auf 0,85.
Kosten überwiegen Nutzen
Die Kosten überwiegen dort also den Nutzen. Die Autobahn dürfte danach gar nicht mehr im BVWP auftauchen. Dabei haben die Gutachter allerdings den von Berlin angenommenen Kilometerpreis von rund zehn Millionen auf 15 Millionen Euro korrigiert. Zum Vergleich: Bei der A 20 sind 20 Millionen Euro pro Kilometer veranschlagt, wobei allerdings zur teure Elbtunnel mit zu Buche schlägt.
Die Expertise zweifelt auch den grundsätzlichen Bedarf der beiden Projekte an. Laut Prognosen des BVWP sollen im Jahr 2030 pro Tag rund 19 000 Fahrzeuge über die A20 fahren. Damit käme sie nur knapp über dem für vierspurige Autobahnen geforderten Richtwert von 18 000 Autos und Lastwagen. „In einzelnen Abschnitten liegt die Belastung aber weit darunter„, erklärte Hahn. So komme etwa das Teilstück zwischen der A27 bis zu Bundesstraße 71 westlich von Beverstedt werktags lediglich auf 9000 bis 10 000 Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden. Die A39 soll danach zwar insgesamt höhere Werte erreichen, schafft aber zwischen Uelzen und Wittingen nicht die geforderten 18000 Fahrzeuge.
Das Gutachten bemängelt weiter, dass man bei der A39 weder Auswirkungen auf den parallel verlaufenden Bahnverkehr noch mögliche Straßen-Alternativen wie den dreispurigen Ausbau der B4 betrachte. Der Verkehrswegeplan missachte damit seine eigenen Ziele, wonach Verkehre auf Netze und Verkehrswege mit höherer Verkehrssicherheit zu verlagern seien. Der Bericht des BVWP rechne zudem die Auswirkungen der Straßenprojekte schön und taxiere den Flächenverbrauch der Autobahnen lediglich auf ein Viertel des tatsächlichen Bedarfs. „Damit werden die selbst gesetzten Klimaziele nicht erreicht.„ Quelle: Weser Kurier

Kommentar der Redaktion:

Die grüne Landtagsfraktion darf sich in ihrer Ablehnung der Küstenautobahn A 20 sowie der Verbindung zwischen Lüneburg und Wolfsburg voll bestätigt fühlen. Aber das wertet die Aussagen in der Expertise nicht ab. Im Gegenteil: Detailliert nimmt das Papier die Methoden des Bundesverkehrswegeplans auseinander, zeigt Widersprüche zu den selbst formulierten Zielen wie Verkehrssicherheit oder Nachhaltigkeit auf, hinterfragt zurecht bestimmte Annahmen und Berechnungsgrundlagen wie etwa das sekundengenaue Erfassen von Zeitersparnissen. Und dabei fällt das Zeugnis für die beiden Mega-Vorhaben ziemlich vernichtend aus. Der Kosten-Nutzen-Faktor der vierspurigen Trassen schrumpft erheblich, die beiden Autobahnen haben danach in der Prioritätenliste des Bundes nichts mehr zu suchen. Das wiederum birgt erheblichen Konfliktstoff für die Koalition in Hannover, denn die SPD will die Autobahnen unbedingt. Man darf gespannt sein, wie das rot-grüne Bündnis aus dieser Bredouille wieder rauskommt.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Unsere Argumente in 8 Minuten

Matthias Sost vom Dachverband KEINE A39 hat in den letzten beiden Wochen Gelegenheit gehabt, zwei Interviews beim Radiosender "Radio Okerwelle" zu geben. Sie bringen die Positionen der A39-Gegner erneut auf den Punkt.


Die Gegner befürchten negative Auswirkungen auf Umwelt und Lebensqualität, die Befürworter erhoffen sich wirtschaftliche Impulse und eine deutliche Entlastung der Bundesstraße 4. Die Diskussion um den Ausbau der A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg schwelt mittlerweile seit Jahren. Im Wolfsburger CongressPark hat an diesem Montag eine einwöchige Erörterungsveranstaltung begonnen. Die Gelegenheit für Anwohner und Bürgerinitiativen, ihre Kritik vorzubringen.

Doch gleich am Montag kam es zum Eklat: Bereits nach 3 Stunden verließ eine Vielzahl der Einwender den CongressPark. Nicole Beyes hat darüber mit Matthias Sost vom Dachverband der A39-Gegner gesprochen.

Hier geht es zum Interview.

Quelle: Radio Okerwelle

Donnerstag, 12. Mai 2016

Straßenbaubehörde scheitert erneut

Der zweite Erörterungstermin für die A 39 geriet zur Farce. Weil die Planungsbehörde für den Abschnitt 7 (zwischen Tappenbeck und Ehra-Lessin) der geplanten Autobahn veraltete Unterlagen vorgelegt hatte, verließen Bürgerinitiativen und Umweltverbände nach nur drei Stunden unter Protest den Erörterungstermin.

Rechtsanwalt Rüdiger Nebelsieck, der den Dachverband KEINE A39 seit mehr als zehn Jahren vertritt, erklärte dazu: „Wir haben heute gelernt, dass der Vorhabenträger zahlreiche Grundlagen und Gutachten, die heute hier erörtert werden sollten, neu machen wird oder zum Teil schon neu gemacht hat." Damit sei das, was die Bürger kennen sollten und was die Grundlage des Erörterungstermins hätte sein sollen, nicht mehr aktuell.

Der Dachverband hat daraufhin gemeinsam mit dem Anwalt die Aktualisierung und Neuauslegung der Unterlagen beantragt. Er forderte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf, sich an geltendes Recht zu halten und den Bürgern die relevanten, aktuellen Unterlagen vorzulegen.

Dachverbandssprecherin Sprecherin Annette Niemann: "Entscheidend für uns war, dass die Behörde viele Parameter noch ändern wird. So sollen die Verkehrszahlen statt auf das Jahr 2025 auf 2030 prognostiziert werden, zusätzliche Umweltbetroffenheiten, aber auch neue Gewerbeflächen und daraus resultierend neue Lärmpegel sollen eingearbeitet werden. Die Behörde konnte dazu im Termin nichts Konkretes ausführen. So war der Zeitpunkt für eine Erörterung viel zu früh gewählt."

Nach Einschätzung des Dachverbands KEINE A39 sind damit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum wiederholten Mal unzulängliche und unvollständige Unterlagen "um die Ohren geflogen". Auch im Abschnitt 1 der geplanten Autobahn (Lüneburg) muss die Behörde die bereits 2012 präsentierten Unterlagen neu auslegen. Nach inzwischen vier Jahren ist der Termin dafür immer noch offen.

Der Dachverband erwartet nun, dass die Straßenbaubehörde mit dem Erörterungstermin für Abschnitt 7 nicht länger Steuergelder verschwendet und die Erörterung, die sie jetzt de facto nur noch mit sich selbst führt, abbricht. In ein bis zwei Jahren könne es dann mit den aktualisierten Unterlagen zu einer gesetzeskonformen Neuauslegung und damit zu einer entsprechenden Erörterung kommen.

Niemann: "Der blamable Vorgang zeigt auch, dass Verkehrspolitik mit der Brechstange an Grenzen stößt. Der niedersächsische Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sollte sich endlich der Tatsache stellen, dass die A 39 kein sinnvolles Projekt ist, und aufhören, Verkehrspolitik im Interesse der Auto- und Speditionslobby zu betreiben." Quelle: Dachverband KEINE A39

Montag, 9. Mai 2016

Eklat beim Erörterungstermin

Rund 2000 Einwände haben Anlieger der künftigen A 39-Trasse zwischen Wolfsburg und Ehra bei der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen geltend gemacht. Seit Montag können sie ihre Bedenken im Wolfsburger Congress-Park mit Vertretern der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erörtern – und prompt kam es zu einem Eklat. Dutzende A 39-Gegner verließen am Mittag den Anhörungstermin.

„Wir haben durch unseren Anwalt beantragt, die Unterlagen noch einmal neu auszulegen und auch einen neuen Erörterungstermin anzuberaumen, wenn die neuen Hochrechnungen fertig sind“, so Rouven Wessel vom Tappenbecker Begleitausschuss zur A 39. Alle vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr gegebenen Antworten auf Einwendungen seien „nicht mehr gültig“. Aus diesem Grund habe eine Vielzahl von Einwendern, die in den Spiegelsaal gekommen waren, diesen nach nur drei Stunden und damit lange vor dem geplanten Ende der Erörterung verlassen.

Erklärung des Rechtsanwalts der A 39-Gegner, Rüdiger Nebelsieck, im NDR

„Nichts wird völlig neu. Es wird ein klein bisschen andere Betroffenheiten geben“, erklärt Michael Peuke vom Landesamt gegenüber der AZ und räumt gleichzeitig ein, dass eine Fortschreibung der Verkehrsprognose sowie zum Schallschutz bis zum Jahr 2030 kurz vor dem Abschluss stehe. Dies sei aber auch allen Einwendern vor dem Erörterungstermin mitgeteilt worden.
„Wir werden die Planung weiter betreiben und die neuen Parameter, zum Beispiel zum Aufkommen am Knotenpunkt Weyhausen, einfließen lassen“, so Peuke, der es bedauert, dass die Kritiker den Saal verließen: „Alle wollen eine Beteiligung haben, und wenn‘s so ist, gehen sie weg.“

Der Erörterungstermin wird ebenfalls fortgesetzt: In dieser Woche noch bis voraussichtlich Donnerstag, nächsten Montag geht‘s mit „Grundstücksbetroffenen“ weiter. Quelle: Aller Zeitung

Mittwoch, 4. Mai 2016

Bundesverkehrswegeplan ist unbrauchbar

Die Bürgerinitiativen und Kritiker des Projektes haben rund 2000 Stellungnahmen abgegeben. Sie fordern die komplette Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, sowie die Neubewertung von A39 und B4-Ausbau.

Das ist unvermeidlich, wenn das Bundesverkehrsministerium die eigenen Richtlinien und die Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans ernst nimmt. Ihnen zufolge hat die A39 im vordringlichen Bedarf nichts verloren.

Bundesverkehrsminister Dobrindt hat einen Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) veröffentlicht, der den Anforderungen an ein Planungsinstrument der Bundesregierung nicht gerecht wird. Die Kosten für Projekte wie die A39 wurden deutlich zu niedrig bewertet. Eine Überprüfung der Angaben zur A 39 hat ergeben, dass der Nutzen der geplanten Autobahn systematisch zu hoch und ihre Kosten systematisch zu niedrig angesetzt worden sind.

Tatsächlich liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei unter eins. Nur durch eine fehlerhafte Bewertung ist das Projekt als vordringlich eingestuft worden. Die Anforderungen an eine strategische Umweltprüfung wurden nicht erfüllt. Unter anderem deswegen und um die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung nicht zu gefährden, fordert das Umweltbundesamt, auf den Bau der A39 vollständig zu verzichten. Zudem fehlt im BVWP-Entwurf die vorgeschriebene Prüfung von Alternativen, hier konkret der Vergleich des Ausbaus der B4 mit dem Neubau der A39-Trasse. Ein weiteres Manko des gesamten Entwurfs ist es, dass er keine klaren Prioritäten setzt. Für viele Projekte wird das Geld fehlen. So enthält der Bundesverkehrswegeplan 292 Projekte ohne jegliche Kostenangaben.

Der Dachverband „Keine A 39“ fordert das Bundesverkehrsministerium auf, die geplante Autobahn aus dieser Kategorie zu streichen. Das Bundesverkehrsministerium muss die eingegangenen Stellungnahmen nun zum Anlass nehmen, den BVWP entsprechend zu überarbeiten. Das Ergebnis dürfte sich vom jetzigen Referentenentwurf deutlich unterscheiden. Quelle: Dachverband KEINE A39

Mittwoch, 20. April 2016

Einwendungen: Jetzt geht es los!


Die A 39 gehört zu den ganz wenigen Projekten im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, bei denen im Falle zahlreicher und qualifizierter Einwendungen eine realistische Chance besteht, sie aus dem "Vordinglichen Bedarf" zu werfen. Diese Information wurde dem Dachverband KEINE! A39 kürzlich aus Berlin gesteckt...


Aktuell liegt der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 aus. Einwendungen dagegen müssen bis zum 2. Mai entweder schriftlich oder online beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingegangen sein.

Wer online einwenden will, kann sich dies bis zum 2. Mai auf der Website des BVWP tun. Der Dachverband KEINE! A39 bittet dann um eine Kopie (CC) an Annette Niemann oder Juliane von der Ohe Juliane von der Ohe zu schicken, damit wir nachvollziehen können, ob alle Einwendungen berücksichtigt worden sind.

Wir empfehlen aber, Einwendungen schriftlich zu formulieren und per Einschreiben mit Rückschein zu versenden an das:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Stichwort: BVWP 2030
Invalidenstr 44
10115 Berlin

Als Hilfestellung beim Formulieren der Einwendungen haben wir Einwendungsgründe vorbereitet und in einer nicht-öffentlichen Dropbox gestellt. Der Zugang zu diesem Online-Speicher kann per Mail von Annette Niemann erfragt werden.

Unter den Punkten "Einwendungen" fertig und "Einwendungen Material" können Textbausteine ausgewählt werden. Es ist wichtig, in den Formulierungen zu variieren, sodass möglichst viele Einwendungen einzeln gewertet werden und nicht alle gleich sind, und somit als ein einziger Einwand gewertet werden.

Wir bitten darum, den Link zur Dropbox nur an vertrauenswürdige Personen und Verteile weiterzugeben.

Wie immer und für die politische Positionierung ganz wichtig: Es geht auch um eine hohe Zahl von Einwendungen! Es sollte daher eine Vielzahl von Einwendungen zum BVWP mit Hintergrund A 39 in Berlin auf dem Tisch liegen.

Bitte zählen Sie und teilen Sie uns mit, wie viele Einwendungen von Ihnen und Ihren BIs abgesandt wurden, damit wir einen Überblick bekommen.

Wenn Sie bis Fragen zum Verfahren oder zur Arbeit mit der Dropbox haben, rufen Sie bitte Annette Niemann (bis spätestens 21.30 Uhr) an.

Festnetz: 05807 - 1399 (gerne auch Anrufbeantworter nutzen)
Mobil: 0175 - 554 33 74

Verschiedene Einwendungs-Office-Abende sind schon terminiert. Wenn Sie noch weitere Termine haben, erbitten wir einen Hinweis per Mail.

Quelle: Dachverband KEINE A39

Abschnitt 7 im Fokus

A 39-Gegner wie auch Befürworter des Fernstraßenprojekts haben dieser Tage viel zu tun. Bis zum 2. Mai läuft noch das Beteiligungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan (das IK berichtete), und ein paar Tage später steht in Wolfsburg der Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 7 auf dem Programm.


Letzteres betrifft im Nordkreis vor allem die Bürger in Ehra-Lessien, wo der südlichste der sieben Planungsabschnitte endet. Doch nicht jeder kann an den Erörterungsgesprächen teilnehmen, die vom 9. bis 13. Mai sowie am 18. und 19. Mai jeweils ab 9 Uhr im Wolfsburger Congress-Park angesetzt sind. Jens-Thilo Schulze, Sprecher der niedersächsischen Straßenbaubehörde, betont, dass die Termine sich an jene richten, die entweder direkt von den Planungen betroffen sind (etwa als Grundbesitzer) oder die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine Eingabe gemacht haben. Auch mit am Tisch: Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände.

Uwe Bilau als Sprecher der BI „Keine A39 – Isenhagener Land“ sieht beim aktuellen wie auch bei den bisherigen Beteiligungsverfahren zum Bau der Autobahn eine „unüblich große Resonanz“. Das zeige sich auch daran, dass nun für mehr als 2000 Einwendungen sogar sieben Tage für Erörterungen festgesetzt worden seien.

Behördensprecher Schulze bestätigt, dass 2000 Einwendungen schon „relativ viel“ seien. Sieben Tage für die Erörterung seien „angemessen“: „Dafür muss man sich Zeit nehmen.“ Ziel der Termine sei es, nach Möglichkeit einen Interessenausgleich mit den Einwendern zu finden. Drei der sieben Tage sind Ergänzungstermine – für den Fall, dass an den anderen vier Tagen die Zeit zu knapp wird.

Mit Kritikern, die die Trasse generell ablehnen, wird die Suche nach einem Ausgleich ergebnislos bleiben. Für alle anderen, die Partikularinteressen gewahrt sehen wollen, aber das Projekt nicht in Gänze zum Scheitern bringen wollen, sind die Erörterungstermine die letzte Gelegenheit zur direkten (eventuellen) Beeinflussung des Vorhabens.

Denn der nächste Schritt ist schon die Planfeststellung. Wann das sein wird, hängt auch von den Ergebnissen der Wolfsburger Erörterungen und der Dauer ihrer Einarbeitung in die Planung ab. A?39-Gegnern wird dann noch der Klageweg bleiben – dass sie ihn beschreiten werden, gilt bereits als sicher.

Denn dass der Bund am Ende vielleicht doch kein Geld für die Autobahn zur Verfügung stellen könnte – darauf wird sich im Lager der Kritiker niemand verlassen wollen. Auch wenn seitens der Gegner immer wieder erklärt wird, dass die von der IHK bejubelte Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans noch nicht viel bedeute, weil dort auch noch mehr als 500 weitere Projekte stünden, die finanziert werden wollen.

Möglich auch, dass sich die Chancen für einen A 39-Bau seit letzter Woche eher verbessert haben: Für die A 20-Planung in Schleswig-Holstein gab es eine juristische Schlappe, das Verfahren wird sich voraussichtlich verzögern, vielleicht sogar erheblich. In der Argumentation der Gegner waren die beiden norddeutschen Autobahnen stets Projekte, die um dasselbe Geld buhlen – und nach dieser Logik müssten die A 39-Aktien nun leicht steigen, zumal im Herbst auch ein Gerichtstermin zur niedersächsischen A 20-Planung ansteht. Quelle: Isenhagener Kreisblatt

Donnerstag, 14. April 2016

Verbände fordern nachhaltige Mobilität

Zum ersten Mal beraten ab heute die EU-Minister der Ressorts Umwelt und Verkehr gemeinsam über nachhaltige und intelligente Mobilität. Von diesem zweitägigen Treffen erwarten die Umwelt- und Verkehrsverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der ökologische Verkehrsclub VCD ein klares Signal für eine dringend notwendige Verkehrswende, mit dem deutlichen Bekenntnis, gemeinsam und wirksam die Treibhausgasemissionen des Verkehrs verringern zu wollen.

Die Ergebnisse der Pariser Klimaverhandlungen machen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen muss auch der Verkehrssektor einen entscheidenden Beitrag leisten und dafür braucht es eine abgestimmte Strategie.

Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim VCD: „Nimmt man die Beschlüsse von Paris ernst, dann darf der motorisierte Verkehr bis 2050 praktisch keine Treibhausgase mehr emittieren. Dies geht nicht ohne eine ökologische Verkehrswende und bedeutet konkret: auf nachhaltige regenerative Antriebsenergien umsteigen und den Endenergieverbrauch drastisch verringern.“

Aus Sicht der Umwelt- und Verkehrsverbände müssen zu forderst Maßnahmen für den Straßenverkehr ergriffen werden. Dazu gehören CO2-Grenzwerte sowie fahrleistungs- und emissionsabhängige Straßenbenutzungsgebühren.

„CO2-Grenzwerte für Pkw haben sich in der Vergangenheit bewährt und müssen für 2025 fortgeschrieben werden. Eine Fortschreibung und weitere Absenkung der Grenzwerte ist unverzichtbar, um wirksame Anreize für emissionsarme bzw. emissionsfreie Antriebe zu setzen. Damit die CO2-Emissionen nicht nur auf dem Papier sondern auch in der Realität merklich sinken, müssen diese, analog zu den Luftschadstoffen, auf der Straße ermittelt und zur Basis der CO2-Gesetzgebung werden“, sagt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe.

Lkw wiederum, die bislang noch gar keine Vorgaben bezüglich Effizienz und CO2-Ausstoß einhalten müssen, sollten umgehend in eine vergleichbare CO2-Regulierung einbezogen werden. Sie sind bereits heute für fast 30 Prozent der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs verantwortlich. Durch die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs könnte dieser Anteil weiter steigen.

Dietmar Oeliger, Leiter Verkehrspolitik beim NABU: „Europa hat die CO2-Emissionen von Lkw bisher links liegen gelassen, so dass mittlerweile Staaten wie die USA, Japan und selbst China an uns vorbei gezogen sind und CO2-Standards für Lkw erfolgreich eingeführt haben. Mit dem Computersimulationsprogramm VECTO, das die CO2-Emissionen von Lkw erfasst, steht jetzt endlich eine geeignete Basis zur Verfügung, um entsprechende Vorgaben in Europa einzuführen. Es gibt somit keinen Grund, Verbrauchsvorgaben für den wachsenden Lkw-Verkehr noch weiter zu verzögern“.

Da jedoch technische Maßnahmen und CO2-Standards allein nicht ausreichen, um die verkehrsbedingten Emissionen auf das erforderliche Maß abzusenken, gilt es zudem, Verkehr zu vermeiden und auf umweltschonendere Verkehrsmittel zu verlagern.

Ein wesentlicher Hebel ist die Umlegung externer Kosten auf die Fahrzeugnutzung. Diese Kosten resultieren aus Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, Lärm, Flächenverbrauch sowie den negativen Folgen auf Natur und Landschaft. Eine geeignete und effektive Maßnahme hierfür sind nach Auffassung der Verbände emissions- und fahrleistungsabhängige Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrzeuge und auf allen Straßen.

Das erste gemeinsame Treffen der europäischen Umwelt- und Verkehrsminister bietet die Chance, Umwelt und Verkehr aus einer gemeinsamen Sicht zu betrachten, statt sie gegeneinander auszuspielen. Die Umwelt- und Verkehrsverbände appellieren an den EU-Rat, dies anzunehmen und mit der dringend notwendigen Zusammenarbeit zu beginnen. Die Bundesregierung sollte Treiber und nicht Bremser dieser Entwicklung sein, schließlich verfolgt auch sie ehrgeizige Klimaziele, die ohne einen erheblichen Beitrag des Verkehrs nicht einzuhalten sind. Quelle: Gemeinsame PM von NABU, VCD und DUH

Montag, 11. April 2016

Kosten schöngerechnet!

Der Bundesrechnungshof kritisiert den neuen Bundesverkehrswegeplan. Vor allem das Verhältnis von Kosten und Nutzen von neu geplanten Straßen sei oft nicht nachvollziehbar.


Auch im neuen Bundesverkehrswegeplan finden sich unrealistische Kostenschätzungen und die einzelnen Projekte seien nicht miteinander vergleichbar, kritisiert der Bundesrechnungshof. Verkehrsminister Dobrindt habe sein Ziel, eine plausiblere Planung vorzulegen, nicht erreicht. Die Kosten und damit auch der Nutzen bestimmter Straßen seien nicht verlässlicher ermittelt worden, so der Bundesrechnungshof in einem noch nicht veröffentlichen Bericht, der dem Bayerischen Rundfunk vorliegt. Damit liege der Verdacht nahe, dass einige Projekte schöngerechnet wurden. Im Klartext: Viele Straßen dürften wieder viel teurer werden, als vorher geschätzt. Und: Straßen, deren Nutzen in Frage steht, könnten deswegen als "wichtig und sinnvoll" in die höchste Priorität der Planung gerutscht sein.


Externe Gutachten nicht plausibel

Dobrindt hatte ein externes Büro beauftragt, alle Projekte zu überprüfen. Denn die Kostenschätzungen stammen von den Ländern, die teilweise unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Der Vergleich durch das externe Gutachterbüro sollte sicherstellen, dass die Schätzungen der Länder plausibel und miteinander vergleichbar sind. Aus Sicht des Rechnungshofs ist das Büro aber schlampig und intransparent vorgegangen. Das Büro habe gar nicht die nötigen Vergleichswerte gehabt, um abzuschätzen, ob die von den Ländern ermittelten Kosten realistisch sind. Jedenfalls war die Datenbasis, die der Bewertung zu Grunde lag, viel zu klein.

Kosten-Nutzen-Faktor muss überprüft werden

Darüber hinaus habe das Ministerium willkürlich mitten im Verfahren neue Grenzwerte festgelegt, damit nicht zu viele Straßenbauprojekte aus dem Plan herausfallen. Deshalb kommt der Bundesrechnungshof zum Schluss, dass die Kosten - und damit auch der Kosten-Nutzen-Faktor der Projekte - weder verlässlicher ist als in früheren Planungen, noch sind die Projekte besser untereinander vergleichbar. Aus Sicht des Rechnungshofs müssten vor allem die Planungen für den Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen noch einmal komplett auf Plausibilität überprüft werden. Denn hier hätten dem Büro überhaupt keine Daten vorgelegen.

Hier gibt es ein Video zum Thema.

Freitag, 1. April 2016

Verkehrswende nicht verbauen!

Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) kritisieren den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und dessen Umweltbericht als grundlegend überarbeitungsbedürftig.

Die Verbände fordern einen Stopp der derzeit laufenden öffentlichen Beteiligung, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt seien. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans erlaube keine Bewertung der negativen wie positiven Auswirkungen des Gesamtplans und prüfe Alternativen zum Straßenbau nur unzureichend, so die Verbände.

Helga Inden-Heinrich, DNR-Geschäftsführerin: "Der Plan ist nicht nur mit äußerst heißer Nadel gestrickt und methodisch unausgereift, er ist schlicht nicht fertig. Weil Unterlagen zu Schienenprojekten und Knotenprojekten fehlen und weil die Umweltziele nicht definiert sind, wird der gesetzliche Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung verfehlt. Es ist inakzeptabel, dass das Bundesverkehrsministerium die Umweltbetroffenheit bei der Dringlichkeitseinstufung und bei den Alternativen faktisch nicht berücksichtigt. Auch die Auswirkungen von Netzinvestitionen auf die Klimaziele sind nicht dargestellt. Häufig wird nur auf Entscheidungen der Straßenbauverwaltungen verwiesen und auf ökologische Untersuchungen und die Prüfung von Alternativen verzichtet. Diese gravierenden Mängel müssen beseitigt werden. Dem Stellungnahme-Verfahren muss eine Überarbeitung und Abstimmung mit den Ressorts vorausgehen."

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Mit dem Prinzip Neubau vor Ausbau im Bundesverkehrswegeplan verbaut die Bundesregierung die Verkehrswende. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will alle Autobahngroßprojekte, die noch vor der Jahrtausendwende geplant wurden, vordringlich bauen - trotz hohen Umweltrisikos und teilweise geringen Verkehrsaufkommens. Umweltverträgliche, bedarfsgerechte und kostengünstige Ausbaualternativen wie sie der BUND vielerorts angemeldet hat, werden nirgends berücksichtigt. So wird der Neubau der A 14 nördlich von Magdeburg oder der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg mit in Geld bewerteten, jedoch faktisch marginalen Zeitgewinnen von sogar weniger als einer Minute gerechtfertigt. Absurd ist auch, dass 500 Ortsumfahrungen, davon 100 in Bayern, für den Bau vorgeschlagen sind. Kostengünstigere Alternativen durch innerörtliche Maßnahmen wurden aber gar nicht erst geprüft und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 2018 wird nicht berücksichtigt. Zum Glück ist dieses Mega-Straßenbauprogramm völlig unfinanzierbar, denn rechnet man die Kostensteigerung bis 2030 mit ein, fehlen 100 Milliarden Euro."

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Der Umweltbericht des Bundesverkehrswegeplans dokumentiert einzig die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt und das Versagen beim Klimaschutz. Es gibt kein einziges Beispiel, in dem eine gutachterlich belegte hohe Umweltbelastung zu einer grundsätzlichen Änderung eines Projekts geführt hat. Oder anders gesagt: Die Landschaft, die durch eine Straße verloren ginge, kann noch so wertvoll sein - Dobrindt würde sie trotzdem planieren wollen. 170 Natura-2000-Gebiete würden durch den Straßenbau erheblich beeinträchtigt und 250 noch unzerschnittene Großräume und bundesweite Achsen zerstört. Auch die Auswirkungen auf den Flächenverbrauch widersprechen den Zielen der Bundesregierung. Würde der Entwurf umgesetzt, müssten täglich drei Hektar Flächen zusätzlich verbraucht werden. Damit würde das aktuelle Ziel, den täglichen Neuverbrauch an Flächen auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen, in unerreichbare Ferne rücken. Der Planentwurf des BVWP verhindert zudem das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung. In ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom Verkehr eine CO2-Reduktion um sechs Millionen Tonnen gefordert. Von 2012 bis 2014 sind die CO2-Emissionen im Verkehr aber um sechs Millionen Tonnen gestiegen. Ohne eine Verkehrswende ist Klimaschutz in Deutschland nicht möglich. Gerade die geplanten Autobahn-Neubauten sind ökologisch höchst problematisch."

Michael Ziesak, VCD-Bundesvorsitzender: "Die Klimaschutzziele der Bundesregierung können nur durch eine Verdoppelung des Schienengüterverkehrs, die Umsetzung eines kompletten und durchfinanzierten Ausbaukonzepts im Rahmen der Engpassbeseitigung und die Umsetzung des Deutschland-Takts erreicht werden. Klimaschutz im Verkehrssektor geht nicht ohne konsequente Verlagerung auf die Schiene. Ein Rekord-Straßenbauprogramm hingegen sowie ein halbfertiges und unterfinanziertes Konzept für den Schienenverkehr stehen dem völlig entgegen. Die bisher vorgesehenen neuen Projekte im Schienenverkehr könnten zwar teilweise dazu beitragen, mehr Kapazitäten zwischen einzelnen Ballungsräumen zu schaffen. Für weitere hochbelastete Korridore und insbesondere für die Hafen-Hinterlandverkehre fehlen allerdings nach wie vor Projekte und Priorisierungen. Die überlasteten Knoten müssten als zentrale Engpässe im Schienennetz vorrangig erweitert werden und allein dafür müssten fünf bis sieben Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Doch angesichts der jetzigen Finanzierungsverteilung zwischen Straße und Schiene ist es unwahrscheinlich, dass solche notwendigen Projekte, die bis heute noch in der Erarbeitungsschleife des Bundesverkehrsministeriums liegen, in den kommenden Jahrzehnten realisiert werden. Schon die Fertigstellung laufender Projekte sowie die bisher priorisierten neuen vordringlichen Vorhaben sind bis 2030 nicht durchfinanziert." Quelle: Gemeinsame PM von BUND, NABU, VCD und DNR

Donnerstag, 17. März 2016

... und bin so schlau als wie zuvor!

Ob die A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg jemals gebaut werden wird, steht weiter in den Sternen. Anders als von den Befürwortern der Autobahn behauptet, bietet der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2015 keine Garantie für die Realisierung des Projekts.

Wie schon im alten Bundesverkehrswegeplan 2003, steht die A 39 auch im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 im „Vordringlichen Bedarf“. Allerdings hat sich innerhalb dieser Kategorie etwas verändert - zu Ungunsten der A 39.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat, um die unterschiedliche Dringlichkeit Hunderter im Bundesverkehrswegeplan aufgeführter Projekte zu kennzeichnen, für den Vordringlichen Bedarf verschiedene Kategorien eingeführt.

Verwirklicht werden soll vorrangig das, was in den letzten Monaten gerüchtehalber „Vordringliche Bedarf Plus“ genannt wurde und nun als "laufende und fest disponierte Projekte" bezeichnet wird. Diese Kategorie ist Verkehrsbauten vorbehalten, die bereits begonnen oder gerichtsfest durchgeplant sind. Allein auf diese Kategorie entfällt ein Großteil aller Mittel für den Straßenneubau. Die A 39 gehört nicht dazu.

Die nächste Projektkategorie ist mit einem „E“ für „Engpassbeseitigung“ versehen. Weil die A 39, wiederum anders als ihre Befürworter stets behauptet haben, keiner Engpassbeseitigung dient, fällt sie auch darunter nicht.

Sie bleibt lediglich weiter auf der allgemeinen Wunschliste der Politik, neben vielen anderen Projekten, deren Realisierung ebenso unsicher ist.

Hinzu kommt, dass der nun vorgestellte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans nur eine vorläufige Auflistung enthält, die allein der Bundesverkehrsminister erstellt hat. Der Entwurf muss noch viele parlamentarische Stationen durchlaufen, bis er am Ende in konkrete Finanzierungsgesetze mündet.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat Minister Dobrindt bereits wegen der fehlenden Abstimmung mit anderen Ressorts öffentlich kritisiert und ihm „Trickserei“ und „Klüngelwirtschaft“ attestiert: Wesentliche Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutzanforderungen seien im neuen Verkehrswegeplan noch nicht erfüllt, heißt es aus dem Bundesumweltministerium.

Die Grünen werfen Dobrindt vor, er habe einen „Entwurf zusammengezimmert, der die Anforderungen der Klima- und Energiepolitik praktisch vollständig ausblendet“. Der A 39 stehen beispielsweise völlig ungelöste Probleme des Natur- und Umweltschutzes entgegen.

Die Planung für die naturschutzrechtlich besonders heiklen mittleren Abschnitte der Autobahn kollidiert selbst nach Aussage der Planungsbehörden unter Umständen mit EU-Recht; ihr Abschluss liegt in weiter Ferne.

Geschönt ist auch das im Entwurf mit 2,1 angegebene (immer noch miese) Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39. Bislang lag es bei 1,9. Damit es nicht noch weiter abfällt und damit die geplante Autobahn nicht schon wirtschaftlich völlig indiskutabel wird, hat man zu einem leicht zu durchschauenden Trick gegriffen: Man hat, allen tatsächlichen Kostensteigerungen zum Trotz, die mutmaßlichen Projektkosten aus dem Jahr 2012 übernommen und mit einer aktuelleren Verkehrsprognose verknüpft – gleich bleibende Kosten, steigender Verkehr, fertig ist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis, mit dem die Öffentlichkeit getäuscht wird.

Der Dachverband KEINE A39 bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich jetzt mit kritischen Stellungnahmen und Einwendungen am Öffentlichkeitsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan zu beteiligen, das am Montag (21. März) auf der Website des Bundesverkehrsministeriums startet. Diese Teilnahme ist sinnvoll, auch wenn für eine ernsthafte Bürgerbeteiligung wesentliche Informationen nicht zur Verfügung stehen und etwa die Umweltbelastung durch einzelne Projekte unüberprüfbar bleibt. Quelle: Dachverband KEINE A39

Montag, 14. März 2016

Baubeginn bald? Von wegen!

Ein uns andere Mal wird von hoffnungsfrohen Poltiker/-innen behauptet, der Baubeginn der A 39 stünde unmittelbar bevor. Dass dem beileibe nicht so ist, legt Wolfgang Schneider in seinem Kommentar dar.


Ja, noch vor Ostern wird der Referentenentwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan veröffentlicht. Und: Nein, die Frage, ob die A 39 es dort in die höchste Kategorie („Vordringlicher Bedarf Plus“) schaffen wird, ist längst nicht mehr offen. Seit Monaten erklären Staatssekretär Ferlemann und die SPD-Obfrau im Bundesverkehrsausschuss Lühmann immer wieder, dass sie lediglich in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ – also dort, wo sie bereits seit 2003 steht – eingestuft werden wird, weil im neuen „Plus“-Bereich nur Projekte gelistet werden, die bereits im Bau bzw. gerichtsfest baureif sind.

Das hat für die A 39 gravierende Folgen: Da der „Vordringliche Bedarf“ wie üblich mehrfach überzeichnet sein wird, muss sie mit zahlreichen anderen Verkehrsprojekten um die begrenzten finanziellen Mittel konkurrieren. Ihre Chancen, diese Konkurrenz erfolgreich zu bestehen, sind schon angesichts ihres miserablen Nutzen-Kosten-Verhältnisses ausgesprochen schlecht.

Auch die Rede von einem Baubeginn der A 39 im Jahr 2018 ist reine Propaganda. Wie Staatssekretär Ferlemann im September letzten Jahres in Beantwortung einer Bundestagsanfrage erklärt hat, besitzt lediglich der Abschnitt 1 (Lüneburg) der geplanten A 39 einen „eigenständigen Verkehrswert“, könnte also auch gebaut werden, wenn das Schicksal der übrigen Bauabschnitte noch ungeklärt ist. Der Bau einer der übrigen sechs Bauabschnitte setzt, so Ferlemann, „die Realisierungsfähigkeit des Gesamtprojektes“ voraus.

Da die „Realisierungsfähigkeit“ von mindestens fünf Bauabschnitten aber unsicher ist (ihre Planfeststellung hat nicht einmal begonnen und soll, so hoffen die Planer, bis etwa 2025 erfolgt sein), bliebe für einen Baubeginn im Jahr 2018 nur der erste Bauabschnitt übrig, dessen Planfeststellungsverfahren im Mai 2012 eröffnet worden ist.

Wie der Dachverband KEINE A39 erfuhr und wie es die Straßenbaubehörde inzwischen bestätigt hat, ist dieses Planfeststellungsverfahren jedoch gescheitert und muss neu aufgerollt werden – einschließlich neuer Planauslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem heute noch völlig ungewissen Zeitpunkt.

Damit ist der von den Befürwortern erhoffte Baubeginn der A 39 abermals in weite Ferne gerückt. Quelle: Dachverband KEINE A39

Samstag, 5. März 2016

A39 ab heute unwirtschaftlich

Der zurzeit diskutierte sechsspurige Bau der A 39 im Raum Lüneburg wird sich nach Auffassung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirken. Rein rechnerisch wechselte sie am 5. März von "gerade noch so eben rentabel" zu "unwirtschaftlich!".

Lag das erste offiziell angegebene Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) der A 39 im Jahr 2006 noch bei attraktiven 3,4 und damit über der für den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans wichtigen Marke von 3, so wurde es schon 2008 mit nur noch 2,78 angegeben. Seitdem müsste der Vordringliche Bedarf eigentlich der Vergangenheit angehören. Das offizielle NKV sank aber weiter auf nur noch 2,5 Ende 2009 und 1,9 Mitte 2012. Damit wurde der lange zuvor von den Bürgerinitiativen errechnete Wert von nur 1,87 bestätigt.

Tatsächlich zeichnet sich beim Niedergang der Wirtschaftlichkeit der A 39 ein ganz linearer Trend ab, der es erlaubt, auch den Zeitpunkt der voraussichtlichen volkswirtschaftlichen Unwirtschaftlichkeit zu ermitteln. Bei nach wie vor steigenden Kosten für die A 39 und nicht proportional steigendem Nutzen müsste die Marke der Unwirtschaftlichkeit von "1" am 5. März 2016 erreicht sein. Dafür spricht, dass die Baukosten durch die Einführung des Mindestlohns weiter steigen und nun im ersten Bauabschnitt in Lüneburg einer sehr gut ausgelasteten und wirtschaftlichen vierspurigen Variante ein nur knapp sinnvoller sechsspuriger Ausbau entgegen gestellt wird.

Hinzukommen weitere Kosten für den geforderten längeren Deckel, mehr Lärmschutz und verteuerten Grunderwerb allgemein, um nur einige Faktoren zu nennen.

Faktor "1" bedeutet, dass die Autobahn genauso viel kosten wie "erwirtschaften" wird. Ein Wert über "3" galt lange als Mindestkriterium, um ein Autobahnprojekt in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufnehmen zu können. Bei einem Wert unter "1" werden die Kosten für höher eingeschätzt als das, was durch die Autobahn jemals wird erwirtschaftet kann. Folge: Keine Investition, sondern eine Vernichtung von Geld. Quelle: VCD und Dachverband KEINE A39

Freitag, 4. März 2016

Kampagne: Autobahn-AG stoppen!

Würden Sie einen überteuerten Kredit abzahlen - freiwillig, nur um Ihre Bank glücklich zu machen? Genau das hat die Bundesregierung mit unseren Steuergeldern vor.

Unterzeichnen Sie online, um das zu verhindern.


Eine "Autobahn-AG" soll sich bei Banken und Versicherungen Geld leihen, um Fernstraßen zu sanieren. Doch Allianz, Deutsche Bank und Co. wollen dafür statt der üblichen 0,5 Prozent bis zu 4 Prozent Zinsen haben.

Schon in wenigen Tagen entscheiden die Bundesländer, ob sie die Klientelpolitik für die Konzerne unterstützen. Jeder kann einen Appell an die Ministerpräsidenten unterschreiben, um die Autobahn-AG zu verhindern. Hier geht es zu den Seiten von Campact, die die Kampagne durchführen. Quelle: CAMPACT

Montag, 29. Februar 2016

Gutachten zur A 39 – eine Mogelpackung

Wie überzeugend ist das Ergebnis des jüngst vorgestellten Gutachtens der Beratungsfirma CIMA? Versucht sich das Papier tatsächlich an einer ernsthaften Auseinandersetzung mit Sachargumenten? Ein Kommentar des Dachverbands der A39-Gegner, deren Argumente durch das Gutachten widerlegt werden sollten.

Die Wolfsburg AG will für die A 39 werben. Also bestellt sie für 5000 Euro bei dem Gutachterbüro CIMA eine Studie, die wundersamerweise zu dem gewünschten Ergebnis kommt. Und Landräte, die das Gleiche wollen wie die Wolfsburg AG, unter anderem Uelzens Landrat Heiko Blume, bekommen mit großem Tamtam ein Gutachten überreicht, das angeblich die Kritik am Projekt A 39 widerlegt.

Wer sich davon selbst ein Bild machen will, wird allerdings enttäuscht. Das bejubelte Papier ist in den üblichen Medien nicht zu finden. Warum wohl? Warum äußert sich Thomas Krause, Vorstand der Wolfsburg AG, so betont vorsichtig in den Interviews zum Thema?

Liegt es vielleicht daran, dass sich im gesamten, überaus kurz gehaltenen "Gutachten" keine wissenschaftlich zu wertenden Argumente finden, keine neuen Erkenntnisse, keinerlei Ausführungen zur Sache, die die Befürworter der Autobahn nicht schon seit Jahren spazieren führen? Die Autoren betonen selbst, sie hätten keine eigenen Untersuchungen angestellt, sondern lediglich bekannte Daten und Prognosen verwendet.

Was aber wirklich ärgerlich ist: Selbst allgemein anerkannte Gutachten werden falsch wiedergegeben. Hier nur eines von vielen Beispielen:

Die CIMA schreibt: „Aktuelle Studien belegen, dass eine verbesserte Autobahnanbindung in bestimmten Fällen durchaus dazu führen kann, dass sich die regionale Wirtschaft günstiger entwickelt als vorab erwartet. (...) Konkret konnten positive Effekte für den Lückenschluss der A 31 im Emsland, der unter anderem die Anbindung an die dynamischen Oberzentren Oldenburg und Osnabrück verbessert, ermittelt werden (vgl. z.B. Gather/Kosok 2013).“
Liest man aber das entsprechende Gutachten von Prof. Gather, findet man als Fazit zum genannten Sachverhalt Folgendes: „Nahezu alle überprüften Zusammenhänge zwischen den Indikatoren und Determinanten weisen sehr geringe Bestimmtheitswerte auf. Weder die Autobahnen, noch die fernen Ober- und Agglomerationszentren nehmen maßgeblich Einfluss auf die regionalwirtschaftliche Entwicklung.“ Das ist das genaue Gegenteil dessen, was CIMA behauptet!

Die Wolfsburg AG hat der Region mit diesem angeblichen Gutachten keinen Dienst erwiesen. Ein dünnes Papier, das nichts, jedenfalls nichts Seriöses, zur Debatte beiträgt. Die Auftraggeber haben sich bei der Präsentation nicht einmal getraut, jene einzuladen, deren Argumente sie angeblich widerlegen wollen.

Erbärmlicher geht es nicht. Herrn Landrat Blume wünschen wir in Zukunft etwas mehr Glück bei der Auswahl seiner Ratgeber. Quelle: Dachverband KEINE A39