Montag, 30. Oktober 2017

Einwendungsfrist zum Planänderungsverfahren Abschitt 1 läuft ab

Noch bis zum 08.11. gibt es die Gelegenheit, zum Planänderungsverfahren im Abschnitt 1 (Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216)) Stellung zu nehmen.

Wie bereits im ursprünglichen Planfeststellungsverfahren bietet die Bürgerinitiative Hohnstorf 2011 allen Interessierten Unterstützung bei der Erstellung von Einwendungen zu den Planungen an.

Alle Bürger*innen sind berechtigt zu den Planungen Einwendungen einzureichen. Die Bürgerinitiative Hohnstorf 2011 will bei der Erstellung von Einwendungen unterstützen. Sie helfen bei der Formulierung von Einwendungsgründen, beim Erstellen der Einwendung und bei der termingerechten Zustellung an die Planfeststellungsbehörde. Sie müssen nur noch persönlich unterschreiben.

Das Einwendungsoffice hat geöffnet am:
Sonntag, 05. November von 11-16 Uhr im Dorfgemeinschaftshau in Hohnstorf (29553 Bienenbüttel)

Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee, Kuchen Bratwurst und Kaltgetränken gesorgt.
Hier links abbiegen und schon da!

Montag, 14. August 2017

A 39: Abschnitt 1 von Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) Planfeststellungsänderungsverfahren


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bau der Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg.

Der Geschäftsbereich Lüneburg hat für den Abschnitt 1 der A 39 von Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der Abschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216.

Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,7 km (Bau-km 1+000 bis Bau-km 8+700) stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Weitere Informationen hierzu rechts.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 3. Mai 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 14. Mai 2012 bis einschließlich 13. Juni 2012 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Eingegangen sind insgesamt rund 1.660 Einwendungen und rund 45 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27. November 2013 in Lüneburg stattgefunden. Die Erörterung wurde mit weiteren Verhandlungstagen am 10., 11., 12. und 13. Februar 2014 fortgesetzt und abgeschlossen.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin Änderungen der ursprünglichen Planung beantragt.

Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Abschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L 216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet. Neu in die Planunterlagen eingefügt wurden ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz.

Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und angepasst.

Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt.

Das Planfeststellungsänderungsverf
ahren wurde am 4. August 2017 eingeleitet. Beachten Sie hierzu auch die Presseinformation des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Die öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen ist durch die Planfeststellungsbehörde bei der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der Samtgemeinde Gellersen für den Zeitraum

vom 28. August 2017 bis einschließlich 27. September 2017

veranlasst worden. Weiterhin ist in diesem Zeitraum auch in den Gemeinden Seevetal und Stelle sowie bei der Stadt Winsen/ Luhe die Auslegung der Planunterlagen vorgesehen. Diese Kommunen sind von mehr als nur geringfügigen Verkehrslärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz betroffen.

Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums online unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.

Die betroffene Öffentlichkeit hat innerhalb einer auf sechs Wochen verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich 8. November 2017, Gelegenheit zur Äußerung. Äußerungen, die im Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 vorgetragen wurden, bleiben weiterhin Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens.

Weitere Details zum Anhörungsverfahren, z. B. zu Auslegungsort und -zeit, sind den ortsüblichen Bekanntmachungen in den vom Vorhaben betroffenen Auslegungsgemeinden zu entnehmen.

Eine Information der Bürgerinitiative Hohnstorf 2011
Sprecher: Reinhard Meyer, Wolfgang Schneider, Matthias Sost
web: www.hohnstorf-2011.de, mail: newsletter[at]hohnstorf-2011.de

Mittwoch, 7. Juni 2017

Mitmachen: Einwendungungsfrist endet am 16. Juni


A39-Protestwagen im Abschnitt 7
Nur noch wenige Tage dürfen alle Bundesbürger Einwendungen zum geplanten Neubau der Autobahn A39 für den Abschnitt 7 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) einreichen. Im ersten Verfahren zu diesem Bauabschnitt vor drei Jahren wurden erhebliche Planungsmängel erkannt. Somit kam es jetzt zu der erneuten Auslegung der Pläne. Die Pläne waren für Bürger bis zum 02. Juni einsehbar und sind nun nicht mehr öffentlich zugänglich. So bleiben noch wenige Tage um Einwendungen einzureichen.

Den Erörterungsbericht und einige wichtige Dokumente anschauen.

Jetzt in drei Schritten eine Einwendung zum A39 Planfeststellungsänderungsverfahren einreichen.

Jede Person vom Kleinkind bis zum Uropa sollte eine eigene Einwendung absenden. Man hat dadurch keine Nachteile! Im Gegenteil, jede Einwendung sorgt dafür, dass die Planungsbehörde den Autobahnneubau genau prüfen muss. Auch Bundesbürger, welche nicht direkt betroffen sind von dem Projekt, sollten sich beteiligen. Denn letztendlich betrifft es alle Menschen die sich für Natur und Umwelt einsetzen oder die ihre Steuergelder lieber in Projekte mit einem höheren Nutzen-Kosten-Faktor investiert sehen.
  1. Quickeinwand-Vorlage gibt es auf Anfrage
  2. Eigene Adresse ergänzen und ausdrucken
  3. Unterschreiben und an folgende Adresse schicken
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde) Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover

Oder per Fax an: 0511-30 34 20 99

Optional: Unterschriftenliste herunterladen zur Beteiligung an der Einwendung des Dachverbandes.

Montag, 8. Mai 2017

Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Ehra-Wolfsburg

Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 7 (Ehra – Wolfsburg) der A 39 – Aufruf zur Formulierung von Einwendungen gegen die erneuerten Planungen

Am 3. Mai hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die überarbeiteten Unterlagen für die Planfeststellung des Abschnitts 7 der zwischen Lüneburg und Wolfsburg geplanten Autobahn veröffentlicht. Die Neuauslegung fast aller Planunterlagen für diesen Bauabschnitt war nötig geworden, weil ein erster Anlauf des im Herbst 2014 eröffneten Planfeststellungsverfahrens für diesen Bauabschnitt infolge nachhaltiger Proteste der Autobahngegner während der öffentlichen Erörterung im Frühjahr 2016 gescheitert war. Die Behörde hatte mit veralteten Zahlen (v.a. bei der Verkehrsprognose) und Fakten (v.a. bei den Lärm- und Emissionsuntersuchungen) gearbeitet. Alle Unterlagen, die durch diese Angaben tangiert werden, mussten überarbeitet und nun neu ausgelegt werden. Da damit das Verfahren zu großen Teilen neu aufgerollt wird, stehen sie nun bis zum 2. Juni der Öffentlichkeit zur Begutachtung und Kritik zur Verfügung; sie sind u.a. hier einsehbar (aktuelle Änderungen hat die Behörde in blauer Schrift hervorgehoben):

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/verf?action=1&prj=303&noscript=1

Gegen diese Unterlagen und ihre Befunde können, wie bereits zu Beginn des Verfahrens, von Betroffenen und Kritikern der Autobahnplanungen wiederum Einwendungen – schriftlich oder per Email – bei der zuständigen Planungsbehörde erhoben werden. Die Einwendungen, die sich auf die geänderten Planunterlagen beziehen sollten, müssen bis einschließlich 16. Juni bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eingegangen sein. 
Der Dachverband „Keine! A 39“ ruft alle Betroffenen, Aktivisten und Interessenten dazu auf, sich an der neuen Runde der A39-Planungen mit Einwendungen zu beteiligen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass bereits in der ersten Runde des Verfahrens erhobene Einwendungen gültig bleiben. Jetzt kommt es darauf an, die Änderungen der Planunterlagen daraufhin zu untersuchen, welche Folgen auch sie für Mensch und Umwelt haben. Hat die Behörde wirklich alles, was infolge der neu herangezogenen Fakten neu zu gewichten und bewerten wäre, neu (und korrekt!) gewichtet und bewertet? Was hat sie womöglich übersehen oder unterschlagen? Welche Kritikpunkte bleiben unverändert bestehen?
Der Dachverband „Keine! A 39“ ist nach wie vor der Auffassung, dass die A 39 ein überflüssiges und schädliches Projekt ist. Wer es verhindern will, sollte jetzt gegen die Planungen im Abschnitt 7 des Bauprojekts erneut Kritik und Einwendungen formulieren.
Die Bürgerinitiativen vor Ort helfen gerne dabei.

Wolfgang Schneider
(Dachverband „Keine! A 39“)

Donnerstag, 2. März 2017

Schritt in die richtige Richtung

Presseerklärung des Dachverbandes als Reaktion auf einen Artikel in der AZ

Schritt in die richtige Richtung B4 erhält weiteres 3spuriges Teilstück

Der Dachverband „Keine A 39“ begrüßt die Entscheidung der Landesstraßenbaubehörde, auf einem weiteren Teilstück der B 4 den Verkehr nach dem 2+1-Prinzip, also auf 3 Spuren zu führen. Seit langem schon fordert der Dachverband „Keine A 39“, die Bundesstraße 4 zwischen Lüneburg und Gifhorn mit Ortsumgehungen als Alternative zur geplanten Autobahn A 39 dreispurig auszubauen.

Die Landesstraßenbaubehörde wird die Strecke zwischen Tätendorf und der bereits dreispurigen Ortsumfahrung Kirchweihe ummarkieren. Danach wird die B 4 auch auf diesem Teilstück einen 2+1-Querschnitt haben. Die „AZ“ zitiert den Behördenleiter Dirk Möller mit den Worten, man habe an anderer Stelle mit einer solchen Maßnahme sehr gute Erfahrungen gemacht. „Der >Überholdruck< werde gesenkt, die Verkehrssituation dadurch insgesamt sicherer.“

Es ist zwar nur ein Trippelschrittchen in die richtige Richtung, aber es weckt die Hoffnung, dass es auch bei den Straßenplanern so etwas wie einen Lerneffekt geben könne. Um den Verkehr zwischen Lüneburg und Gifhorn flüssiger und sicherer zu machen, wäre der konsequente Ausbau der B 4 die einzig richtige Maßnahme. Verbunden mit Ortsumgehungen würde er den Menschen in der Region echte Entlastung bringen. Es ist völlig unnötig, Natur und Ackerland einer komplett neuen Autobahntrasse zu opfern, die zudem mittelfristig nicht zu einer Entlastung der B4-Anwohner führen würde.

Die Landesbaubehörde betont, die Umstellung auf drei Fahrspuren zwischen Tätendorf und Kirchweihe bedeute keinen „Ausbau“ der Straße. Die bereits vorhandene Breite von 11 Metern erlaube es, die Straße dreispurig umzumarkieren. Daran ist richtig, dass, solange die Planungen für die A 39 nicht gestoppt werden, kein Geld in den durchgehenden dreispurigen Ausbau der B 4 und die erforderlichen Ortsumgehungen investiert werden wird. Dabei wäre es höchste Zeit, im Interesse der Anwohner der B 4 und der Verkehrssicherheit, den Ausbau der B 4 als Alternative zur Autobahn nicht nur häppchenweise zuzulassen, sondern konsequent voranzutreiben.

 Zum Artikel in der AZ

weiterer Kommentar auf der Seite "Vernunftbürger"

Mittwoch, 4. Januar 2017

Heimliche Kosten einer Autobahn

Dass Autobahnen den Steuerzahler immer viel teurer kommen als vorher angegeben, ist hinlänglich bekannt. Weniger im Fokus der Öffentlichkeit sind die Folgekosten, die die Haushalte der Bundesländer und Kommunen auf Dauer belasten. Denn mit jeder Autobahn werden Bundesstraßen abgewertet und in der Folge auch Landesstraßen. In den vergangenen Jahren zeigten sich autobahnbegeisterte Politiker immer wieder ungläubig, wenn die Bürgerinitiativen auf diese Tatsache hingewiesen haben.

Im Dezember hat nun auch die AZ darüber berichtet, dass die B4 zur Landesstaße wird, sollte die A 39 jemals gebaut werden. Nach den Schätzungen der Landesbehörde für Straßenbau wird der Verkehr auf der zukünftigen Landesstraße trotz Autobahn in einigen Jahren wieder das heutige Niveau erreichen. Nur gibt es dann keine Chance auf Ortsumgehungen mehr, und die hohen Unterhaltskosten bleiben beim Land hängen.

Jetzt berichtet das Blatt über die Sorgen des Landkreises Gifhorn, der Kosten auf sich zukommen sieht.
"Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat dafür schon vor einer Weile ein Abstufungskonzept vorgelegt. Das sieht nach Angaben von Uwe Peters, Abteilungsleiter für Kreisstraßenwesen, unter anderem vor, dass die B 248 zwischen Ehra und Tappenbeck zur Kreisstraße wird, wenn der A 39-Abschnitt 7 von Ehra bis Wolfsburg gebaut ist. Auch die L 291 von Barwedel bis Vorsfelde soll dann Kreisstraße werden, zudem sind kleinteilige Abstufungen im Raum Ehra vorgesehen. Ist der Autobahn-Abschnitt 6 (Wittingen-Ehra) realisiert, dann soll die B 244 zwischen Rühen und Grafhorst ebenso zur Kreisstraße werden wie die L 288 von Ehra bis Ohrdorf. Welche Mehrkosten die 35 Kreisstraßen-Kilometer im Etat des Landkreises verursachen würden, ist laut Peters noch nicht konkret berechnet worden. Der Kreis hätte dann die Baulast zu tragen, wäre also für die Unterhaltung der Strecken ebenso zuständig wie für etwaigen Radwegebau oder an den Trassen".


Wie sieht es eigentlich im Landkeis Uelzen aus? Hat man sich dort auch schon Gedanken gemacht?