Mittwoch, 7. Juni 2017

Mitmachen: Einwendungungsfrist endet am 16. Juni


A39-Protestwagen im Abschnitt 7
Nur noch wenige Tage dürfen alle Bundesbürger Einwendungen zum geplanten Neubau der Autobahn A39 für den Abschnitt 7 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) einreichen. Im ersten Verfahren zu diesem Bauabschnitt vor drei Jahren wurden erhebliche Planungsmängel erkannt. Somit kam es jetzt zu der erneuten Auslegung der Pläne. Die Pläne waren für Bürger bis zum 02. Juni einsehbar und sind nun nicht mehr öffentlich zugänglich. So bleiben noch wenige Tage um Einwendungen einzureichen.

Den Erörterungsbericht und einige wichtige Dokumente anschauen.

Jetzt in drei Schritten eine Einwendung zum A39 Planfeststellungsänderungsverfahren einreichen.

Jede Person vom Kleinkind bis zum Uropa sollte eine eigene Einwendung absenden. Man hat dadurch keine Nachteile! Im Gegenteil, jede Einwendung sorgt dafür, dass die Planungsbehörde den Autobahnneubau genau prüfen muss. Auch Bundesbürger, welche nicht direkt betroffen sind von dem Projekt, sollten sich beteiligen. Denn letztendlich betrifft es alle Menschen die sich für Natur und Umwelt einsetzen oder die ihre Steuergelder lieber in Projekte mit einem höheren Nutzen-Kosten-Faktor investiert sehen.
  1. Quickeinwand-Vorlage gibt es auf Anfrage
  2. Eigene Adresse ergänzen und ausdrucken
  3. Unterschreiben und an folgende Adresse schicken
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Dezernat 33 (Planfeststellungsbehörde) Göttinger Chaussee 76 A 30453 Hannover

Oder per Fax an: 0511-30 34 20 99

Optional: Unterschriftenliste herunterladen zur Beteiligung an der Einwendung des Dachverbandes.