Montag, 14. August 2017

A 39: Abschnitt 1 von Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) Planfeststellungsänderungsverfahren


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren Geschäftsbereichen Lüneburg und Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur den Bau der Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg.

Der Geschäftsbereich Lüneburg hat für den Abschnitt 1 der A 39 von Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der A 39 zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der Abschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216.

Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,7 km (Bau-km 1+000 bis Bau-km 8+700) stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Weitere Informationen hierzu rechts.

Das Planfeststellungsverfahren wurde am 3. Mai 2012 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 14. Mai 2012 bis einschließlich 13. Juni 2012 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Eingegangen sind insgesamt rund 1.660 Einwendungen und rund 45 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27. November 2013 in Lüneburg stattgefunden. Die Erörterung wurde mit weiteren Verhandlungstagen am 10., 11., 12. und 13. Februar 2014 fortgesetzt und abgeschlossen.

Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin Änderungen der ursprünglichen Planung beantragt.

Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Abschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L 216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet. Neu in die Planunterlagen eingefügt wurden ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz.

Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und angepasst.

Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt.

Das Planfeststellungsänderungsverf
ahren wurde am 4. August 2017 eingeleitet. Beachten Sie hierzu auch die Presseinformation des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Die öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen ist durch die Planfeststellungsbehörde bei der Hansestadt Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der Samtgemeinde Gellersen für den Zeitraum

vom 28. August 2017 bis einschließlich 27. September 2017

veranlasst worden. Weiterhin ist in diesem Zeitraum auch in den Gemeinden Seevetal und Stelle sowie bei der Stadt Winsen/ Luhe die Auslegung der Planunterlagen vorgesehen. Diese Kommunen sind von mehr als nur geringfügigen Verkehrslärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz betroffen.

Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums online unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.

Die betroffene Öffentlichkeit hat innerhalb einer auf sechs Wochen verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich 8. November 2017, Gelegenheit zur Äußerung. Äußerungen, die im Anhörungsverfahren zu den ursprünglichen Planunterlagen von 2012 vorgetragen wurden, bleiben weiterhin Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens.

Weitere Details zum Anhörungsverfahren, z. B. zu Auslegungsort und -zeit, sind den ortsüblichen Bekanntmachungen in den vom Vorhaben betroffenen Auslegungsgemeinden zu entnehmen.

Eine Information der Bürgerinitiative Hohnstorf 2011
Sprecher: Reinhard Meyer, Wolfgang Schneider, Matthias Sost
web: www.hohnstorf-2011.de, mail: newsletter[at]hohnstorf-2011.de