Mittwoch, 30. Mai 2018

Spendenaufruf vom BUND - Klage gegen A39

Auch der BUND-Landesverband Niedersachsen prüft in Zusammenarbeit mit der BUND-Kreisgruppe Gifhorn erfolgversprechende Klagestrategien, um das überflüssige, umweltzerstörende Großprojekt A39 bereits beim zuerst  planfestgestellten Abschnitt 7 zwischen Ehra (L289) und Wolfsburg (B188) zu stoppen!

Weitere Informationen und Argumente finden Sie hier.

Zur gründlichen Vorbereitung der Klage - die gleich bei dem höchsten zuständigen Gericht, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, erfolgen muss - sind jedoch erhebliche Finanzmittel erforderlich. Für 10 Klagepunkte muss mit Kosten allein auf der Klägerseite in Höhe von 30.000 € gerechnet werden.

Bitte unterstützt den BUND mit einer Spende (hier klicken). Auch jeder noch so kleine Betrag hilft!

Fotomontage und Einzelbilder:  (BUND-Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)

Donnerstag, 24. Mai 2018

Der Planentwurf für den Abschnitt 2 liegt aus. Jetzt Downloaden!

Liebe Interessierte,

die Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr hat den Planentwurf für den 2. Abschnitt der A39 veröffentlicht. Hier einige Links um den Download zu vereinfachen:

Dieser Link startet den Download einer .zip-Datei, welche die gesamten Unterlagen enthält (ca. 1,47 GB). Einfach auf dem eigenen Rechner ablegen, entpacken und los geht's!
Download .zip-Datei

Dieser Link führt zu einer Übersicht der einzelnen Kapitel der Unterlagen. Diese können auch einzeln heruntergeladen werden.
Zur Übersicht

Die öffentliche Auslegung (auch im Internet) erfolgt bis zum 21. Juni 2018. Bis zum 2. August können Einwendungen noch eingereicht werden. Alle Informationen zur Auslegungsdauer, Auslegungsorten, Einwendungsfristen oder Empfänger für Einwendungen findet man hier:
Auslegungsinfo

Eine Information der Bürgerinitiative Hohnstorf 2011
Sprecher: Reinhard Meyer, Wolfgang Schneider, Matthias Sost

Montag, 14. Mai 2018

BI-Hohnstorf: Treffen am 15. Mai wegen Planauslegung Abschnitt 2 der A39

Vom 22. Mai bis zum 21. Juni wird die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planunterlagen des Abschnittes 2 der A39 (Lüneburg bis Bevensen) öffentlich auslegen. Ab dem 22. Mai können Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken in Form von Einwendungen einreichen. Die Planungsbehörde wird diese dann abwägen und ggf. in den Plan einfließen lassen.

Ortsschild Hohnstorf

Fundierte Einwendungen bilden auch eine Grundlage für später einzureichende Klagen. Besonders direkt Betroffene sollten darauf achten, auf das spätere Verfahren gut vorbereitet zu sein, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Bis zur Auslegung können bereits viele Aufgaben erledigt werden, um später mit der gegebenen (kurzen) Zeit auszukommen. Wir bitten daher alle Interessierten um entsprechende Unterstützung.

Zur Vorbereitung auf die Planauslegung treffen wir uns am Dienstag, den 15. Mai um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hohnstorf

Es ist ebenfalls vorgesehen wieder ein Einwendungs-Office durchzuführen, um alle bei der Erstellung von Einwendungen zu unterstützen. Hierfür müssen wir ebenfalls einiges organisieren.

Vorbereiten wollen wir auch unsere Aktion "Hohnstorf hängt höher!" und einen Besuch des Landtagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel (Bündnis90/Grüne). Details dazu erläutern wir auf dem Treffen.

Montag, 7. Mai 2018

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 und Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 zwischen Ehra (L 289) und Wolfsburg (B 188) ergangen



Für den Abschnitt 7 der projektierten Autobahn 39 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) ist am 30. April 2018 der Planfeststellungsbeschluss ergangen. Er liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis einschließlich 28. Mai 2018 bei nachfolgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus:
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Da mehr als 50 Einwendungen in dem Verfahren eingegangen waren, wird die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen ersetzt:
Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger Nachrichten, Wolfsburger Allgemeine und Isenhagener Kreisblatt.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, schriftlich angefordert werden.

Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt abzuwarten.


Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) eingeleitet


Im 6. Abschnitt der A 39 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) wurde jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 bei der Stadt Wittingen und den Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel, Aue, Wesendorf, Meinersen und Amelinghausen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis einschließlich 18. Juli 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Zudem sind die Planunterlagen ab dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens online unter https://uvp.niedersachsen.de/ einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Quelle: Newsletter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 07.05.2018